Ich bin stolz ,daß ich Herrn Zoltan durch die Hausverwaltung kennen gelern habe und möchte mich für die gute Zusammenarbeit recht herzlich bedanken !
Reinhard Raggl i A. von Roman Wolf
WICHTIG Zahlungsfrist für die Gebäude- oder Grundsteuer (erste Hälfte des Jahres): 15.März. Für die registrierten Kunden bei der Hausverwaltung wird die Bezahlung automatisch erfüllt.
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